Entsprechend unserer Satzung, die auf der Mitgliederversammlung am 20. November 2009 beschlossen wurde, stehen folgende Ziele bzw. steht folgender Zweck unseres Vereins im Brennpunkt:
Auszug aus der Vereins-Satzung vom 20. November 2009:
§ 1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen "Freunde des Kammerchors und Jugendchors am Fürstenberg-Gymnasium Donaueschingen e.V.".
2. Sitz des Vereins ist Donaueschingen.
3. Der Verein (Kurzbezeichnung "FKJ") ist beim Amtsgericht Donaueschingen im Vereinsregister unter VR497 eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Zweck des Vereins ist die Trägerschaft und Förderung des Kammerchors und Jugendchores am Fürstenberg-Gymnasium; der Verein stellt sich dabei auch in den Dienst der Öffentlichkeit.
2. Der Verein fördert die beiden Chöre in dem Ziel, anspruchsvollen Chorgesang in A-cappella, Instrumental- und Orchesterbegleitung auf musikalisch hohem Niveau regelmäßig aufzuführen.
3. Der Verein fördert insbesondere die Jugend durch Integration in die Chöre und die Begeisterung für Chormusik. Der Verein und die von ihm getragenen Chöre arbeiten eng mit dem Fürstenberg-Gymnasium Donaueschingen (Kooperation Schule-Verein) und – projektbezogen – auch mit anderen Chören zusammen. Die Jugendlichen sollen in den Chören insgesamt und insbesondere durch die erwachsenen Mitglieder positive Orientierung und Wertschätzung erfahren.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Freunde des Kammerchors und Jugendchors am Fürstenberg-Gymnasium Donaueschingen e.V.
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